(70) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person jederzeit unentgeltlich insoweit Widerspruch gegen eine solche — ursprüngliche oder spätere — Verarbeitung einschließlich des Profilings einlegen können, als sie mit dieser Direktwerbung zusammenhängt.
Die betroffene Person sollte ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis sollte in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form erfolgen.
Letzte konsolidierte Fassung (inkl. Berichtigung, ABl. L 314 vom 22.11.2016, S. (2016/679), Berichtigung, ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. (2016/679)). EUR-lex