Bei ihren Bezugnahmen auf die Begriffe „Beschäftigte“ und „Arbeitnehmer“ in dieser Stellungnahme beschränkt die Datenschutzgruppe den Bedeutungsumfang dieser Begriffe keineswegs auf Personen, die einen Arbeitsvertrag haben, der nach geltendem Arbeitsrecht als solcher anerkannt wird. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben neue Geschäftsmodelle, die auf unterschiedlichen Arbeitsbeziehungen und insbesondere auf der Beschäftigung auf freiberuflicher Grundlage beruhen, größere Verbreitung gefunden. Diese Stellungnahme soll alle Situationen abdecken, in denen ein Beschäftigungsverhältnis besteht, wobei es keine Rolle spielt, ob dieses Verhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht oder nicht.