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DSGVO (GDPR) > Artikel 99. Inkrafttreten und Anwendung
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Artikel 99 DSGVO. Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.