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DSGVO (GDPR) > Artikel 3. Räumlicher Anwendungsbereich
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Artikel 3 DSGVO. Räumlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.

Leitlinien und Gerichtsurteile Erwägungsgrund

(22) Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union sollte gemäß dieser Verordnung erfolgen, gleich, ob die Verarbeitung in oder außerhalb der Union stattfindet. Eine Niederlassung setzt die effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung voraus. Die Rechtsform einer solchen Einrichtung, gleich, ob es sich um eine Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

(14) Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

Verbindungen

(2) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht

a) betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;

Erwägungsgrund

(23) Damit einer natürlichen Person der gemäß dieser Verordnung gewährleistete Schutz nicht vorenthalten wird, sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter dieser Verordnung unterliegen, wenn die Verarbeitung dazu dient, diesen betroffenen Personen gegen Entgelt oder unentgeltlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Um festzustellen, ob dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte festgestellt werden, ob der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter offensichtlich beabsichtigt, betroffenen Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Union Dienstleistungen anzubieten. Während die bloße Zugänglichkeit der Website des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters oder eines Vermittlers in der Union, einer E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten oder die Verwendung einer Sprache, die in dem Drittland, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist, allgemein gebräuchlich ist, hierfür kein ausreichender Anhaltspunkt ist, können andere Faktoren wie die Verwendung einer Sprache oder Währung, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gebräuchlich ist, in Verbindung mit der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen in dieser anderen Sprache zu bestellen, oder die Erwähnung von Kunden oder Nutzern, die sich in der Union befinden, darauf hindeuten, dass der Verantwortliche beabsichtigt, den Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

Verbindungen

b) das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.

Erwägungsgrund

(24) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sollte auch dann dieser Verordnung unterliegen, wenn sie dazu dient, das Verhalten dieser betroffenen Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt. Ob eine Verarbeitungstätigkeit der Beobachtung des Verhaltens von betroffenen Personen gilt, sollte daran festgemacht werden, ob ihre Internetaktivitäten nachvollzogen werden, einschließlich der möglichen nachfolgenden Verwendung von Techniken zur Verarbeitung personenbezogener Daten, durch die von einer natürlichen Person ein Profil erstellt wird, das insbesondere die Grundlage für sie betreffende Entscheidungen bildet oder anhand dessen ihre persönlichen Vorlieben, Verhaltensweisen oder Gepflogenheiten analysiert oder vorausgesagt werden sollen.

Verbindungen

(3) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt.

Erwägungsgrund

(25) Ist nach Völkerrecht das Recht eines Mitgliedstaats anwendbar, z․ B․ in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, so sollte die Verordnung auch auf einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen Anwendung finden.

Erläuterung Erwägungsgrund Leitlinien und Gerichtsurteile Leave a comment
Erläuterung

(EN) One of the most frequent questions asked is whether a company falls within the scope of the GDPR. It relates, among other things, to the definition of the European regulation’s territorial scope.

Here you can find a little self-assessment test:

Does the GDPR apply in these cases?

  1. A Russian mobile application processes the geolocation data of Russian and foreign nationals in the EU.
  2. A Belarusian dating site collects contact information from all its users. Americans and Europeans who come to Belarus and want to meet local women can also register on the site.
  3. An Italian chain has opened a new hotel in Kyiv, where both Europeans and citizens of other countries stay. Guests registration is carried out on the Italian site, and data are processed in the head office of the management company in Italy.
  4. An American training platform uses personal data to sell online courses around the world.
  5. EU nationals, who are on vacation in India, came to an Austrian airline’s local office in Mumbai to fly to Bali for a couple of days. For this purpose, their passport information and bank card data were collected, as well as the information that the passengers are vegetarians.
  6. EU users visit the site of a company from Rostov-on-Don 2-3 times a month and order flower deliveries in the city for their loved ones. The site is in Russian. Deliveries are only in Rostov. The currency of payment is the Russian ruble.

If you doubt the answers, go on reading and you will find the detailed analysis in the video lesson at the bottom of this article (in Russian).

Here are three cases, which show when it is necessary to observe the GDPR:

  1. When data are processed in the context of the activities of an establishment in the EU. In other words, if the office is physically located in any of the EU countries and the data are processed in that office, the GDPR applies. Thus, the correct answer to the third question concerning the Italian hotel is affirmative, i.e. it is necessary to comply with the GDPR.

By the way, this paragraph does not apply only to a physical office or a registered legal entity. There are many other unobvious examples of what should be considered as the “context of the activities of an establishment”. We describe them in detail in the video.

  1. When the data subject is in the EU and the processing relates to the supply of goods and services. In this case, “data subject” does not refer only to European citizens, but also to people from other countries who are passing through, traveling, or staying temporary in Europe. At the same time, the goods and services do not necessarily have to be paid for. For example, a free mobile app that you have downloaded.

Therefore, if, for example, a Russian citizen, being in Latvia, has used a Russian mobile application, she or he is protected by the GDPR. So the correct answer to the first question is affirmative, i.e. it is necessary to comply with the GDPR.

By the way, according to this paragraph, the GDPR also applies to other cases, which we have mentioned at the beginning of this article. For instance, in the second case, the Belarusian dating site provides a service to European citizens, as well as the American platform from the fourth case.

In comparison, in the fifth case concerning the purchase of tickets to Bali, the GDPR is not applicable, as these people have left the EU and are buying tickets in the office in India.

Do you know why in the sixth case concerning the flower delivery the GDPR does not apply, although the data of European citizens are processed? The reason is that the exception described in the recitals of the Regulation is based on a specific judicial precedent.

For more details on these recitals and court precedent, please see our video lesson.

  1. When you monitor behaviour within the EU. These situations are rare. And that rule does not apply to any of the cases from this article. More detailed information can be found in the video.

We hope that the information was helpful. Share it with your colleagues and make sure to see our detailed video lesson below in which you will find:

  • A detailed explanation of the diagram “the territorial scope of the GDPR”;
  • Explanation of articles, recitals, judicial precedents, and clarification by the supervisory authority;
  • Further examples and cases from practice;
  • Detailed case analysis from this article.

[…]


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Autor
Siarhei Varankevich
Siarhei Varankevich CIPP/E, CIPM, CIPT, MBA, FIP
FIP_IAPP
Mitbegründer und CEO von Data Privacy Office LLC. Datenschutz-Trainer und Hauptberater
Erwägungsgrund

(22) Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union sollte gemäß dieser Verordnung erfolgen, gleich, ob die Verarbeitung in oder außerhalb der Union stattfindet. Eine Niederlassung setzt die effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung voraus. Die Rechtsform einer solchen Einrichtung, gleich, ob es sich um eine Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

(23) Damit einer natürlichen Person der gemäß dieser Verordnung gewährleistete Schutz nicht vorenthalten wird, sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter dieser Verordnung unterliegen, wenn die Verarbeitung dazu dient, diesen betroffenen Personen gegen Entgelt oder unentgeltlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Um festzustellen, ob dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte festgestellt werden, ob der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter offensichtlich beabsichtigt, betroffenen Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Union Dienstleistungen anzubieten. Während die bloße Zugänglichkeit der Website des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters oder eines Vermittlers in der Union, einer E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten oder die Verwendung einer Sprache, die in dem Drittland, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist, allgemein gebräuchlich ist, hierfür kein ausreichender Anhaltspunkt ist, können andere Faktoren wie die Verwendung einer Sprache oder Währung, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gebräuchlich ist, in Verbindung mit der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen in dieser anderen Sprache zu bestellen, oder die Erwähnung von Kunden oder Nutzern, die sich in der Union befinden, darauf hindeuten, dass der Verantwortliche beabsichtigt, den Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

(24) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sollte auch dann dieser Verordnung unterliegen, wenn sie dazu dient, das Verhalten dieser betroffenen Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt. Ob eine Verarbeitungstätigkeit der Beobachtung des Verhaltens von betroffenen Personen gilt, sollte daran festgemacht werden, ob ihre Internetaktivitäten nachvollzogen werden, einschließlich der möglichen nachfolgenden Verwendung von Techniken zur Verarbeitung personenbezogener Daten, durch die von einer natürlichen Person ein Profil erstellt wird, das insbesondere die Grundlage für sie betreffende Entscheidungen bildet oder anhand dessen ihre persönlichen Vorlieben, Verhaltensweisen oder Gepflogenheiten analysiert oder vorausgesagt werden sollen.

(25) Ist nach Völkerrecht das Recht eines Mitgliedstaats anwendbar, z․ B․ in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, so sollte die Verordnung auch auf einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen Anwendung finden.

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